
Mirnawaty Abdurahman, kurz Mirna, lebt in der indonesischen Provinz Aceh. Ihre Eltern kamen bei dem Tsunami im Jahr 2004 ums Leben. Seit 2005 wird sie von einem Waisenpaten aus Deutschland unterstützt.
Trina aus Kabul in Afghanistan ist chronisch krank und lebt in ärmlichen Verhältnissen. Ohne die Unterstützung des Paten hätte sie nicht weiter die Schule besuchen können. „Möge Allah den Paten für seine gute Tat belohnen“, sagt Trina dankbar.

Mit der 1:1-Patenschaft unterstützen Sie ein einzelnes Waisenkind mit einem festen monatlichen Beitrag. Durch Ihre Patenschaft können wir den Kindern die Hilfe geben, die sie dringend benötigen, indem wir sie mit Lebensmitteln, Unterkunft, medizinischer Versorgung und emotionalem Beistand unterstützen. Die Hilfe, die Sie Ihrem Waisenkind geben, kommt auch dessen Familie zugute.

Wenn Sie sich für die Unterstützung des Waisenfonds entscheiden, können Sie dadurch mehr als nur ein bestimmtes Kind unterstützen. Die Spenden für den Waisenfonds verwendet Islamic Relief für Projekte, die bedürftigen Kindern, ihren Familien und Gemeinden zugutekommen.Für den Waisenfonds können Sie einmalig, aber auch regelmäßig spenden. Anders als bei der 1:1-Patenschaft können Sie Ihre Spende in beliebiger Höhe entrichten.
Nach der Definition von Islamic Relief ist ein Waisenkind, wer entweder den Hauptversorger (d.h. den Vater) oder aber beide Elternteile verloren hat.
Die Mindestdauer für eine Waisenpatenschaft beträgt ein Jahr, doch können Sie das Kind bis zum 18. Lebensjahr unterstützen. Falls Sie eine Patenschaft beenden möchten, halten Sie bitte eine dreimonatige Kündigungsfrist ein, damit wir in der Zwischenzeit einen neuen Paten für die Waise finden können.
Ja, Sie können Ihrem Waisenkind Briefe zukommen lassen, indem Sie diese an die Islamic Relief-Zentrale in Köln oder eine unserer Niederlassungen senden. Einmal im Jahr erhalten Sie einen Bericht über Ihr Waisenkind. Nach vorheriger Vereinbarung mit der Waisenabteilung von Islamic Relief können Sie die Waise auch telefonisch kontaktieren oder aber persönlich besuchen. Die Reisekosten tragen Sie, auch erfolgt die Reise auf eigenes Risiko. Sie können dann Ihr Waisenkind im lokalen Islamic Relief-Büro treffen.
Ja, das ist möglich. Dabei sollte allerdings eine bestimmte Person als Ansprechpartner für uns zur Verfügung stehen. Sie können zum Beispiel als Schule, Klasse, Firma oder Gemeinde Waisenpatenschaften bei uns abschließen.
Ja, das können Sie. Allerdings raten wir davon ab, Sachspenden zu schicken. Wenn Sie Ihrem Waisenkind ein Geschenk machen möchten, schicken Sie ihm bitte eine Geldsumme Ihrer Wahl. Das Geld erreicht Ihr Waisenkind schneller als ein Paket, es fallen keine Transportkosten an und das Kind kann sich einen eigenen Wunsch erfüllen.
Die Zahlungen werden sofort mit dem Beginn der Patenschaft fällig. Wenn Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben, buchen wir den Betrag entsprechend von Ihrem Konto ab. Wenn Sie per Dauerauftrag zahlen, achten Sie bitte darauf, dass dieser rechtzeitig mit dem Start der Patenschaft beginnt. Das Waisenkind erhält das Geld vierteljährlich, es wird dem Vormund des Kindes im März, Juni, September und Dezember übergeben. Die Verwendung des Geldes wird regelmäßig überprüft.
Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig. Auf Wunsch erhalten Sie von Islamic Relief Humanitäre Organisation in Deutschland e.V. eine Spendenbescheinigung, die Sie bei Ihrer Steuererklärung geltend machen können. Für Spendenbeträge bis zu 200 € genügt in der Regel ein Kontobeleg
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